Errichtung eines Neubaues, Sanierung des Altbaues; Umbenennung des Bundesrealgymnasiums Freistadt in das Bundesgymnasium Freistadt mit einem neusprachlichen und einem realistischen Zweig. Französisch wird im neusprachlichen Zweig obligatorische zweite lebende Fremdsprache.
1965-1969: Neubau und Sanierung